Die Kostenübernahme für Narkose in der PKV umfaßt die Leistungen der GKV und darüber hinaus die in der GKV ausgeschlossene Zahnbehandlung und der Magen- und Darmspiegelungen.
Neben der weiterreichenden Kostenübernahme besteht bisher bei der
PKV auch keine Mengenbegrenzung für Leistungen gegenüber den behandelnden Ärzten.
Es werden alle erbrachten Narkoseleistungen auch erstattet.