Dr. Jürgen A. Strack
Praxis für Anästhesiologie und Schmerztherapie

61130 Nidderau - Leopold Wertheimer Straße 8

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Dr. Jürgen A. Strack
Praxis für Anästhesiologie und Schmerztherapie

61130 Nidderau - Leopold Wertheimer Straße 8

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Zahnarzt-Narkose

Erforderliche Behandlungen im Mund- und Zahnbereich bereiten zahlreichen Menschen Angst und Sorge. Dabei sind es nicht nur die Kinder, sondern auch Erwachsene, die ansonsten voll im Leben stehen, denen dadurch eine erfolgreiche Zahnbehandlung vorenthalten bleibt. Die Folgen sind dann ein desolates Gebiß oder einfach ein “Steinbruch“ und ein beschädigtes Selbstwertgefühl.

Das muß nicht sein.

Moderne Narkoseführung erlaubt eine risikoarme Behandlung ohne Angst, Schmerz und Panik. Ambulante Narkosen werden heute für zahlreiche chirurgische Eingriffe und Untersuchungen vorgenommen. Dabei steht das Patientenwohl, aber auch die zielführende Zweckmäßigkeit im Vordergrund.

Die Allgemein- oder auch Vollnarkose ermöglicht dem Behandler, schmerzhafte Eingriffe unter optimalen Bedingungen und ohne Gegenwehr eines verängstigten „Opfers“ vorzunehmen.
Für den Behandelten bedeutet es, er schläft ein und erwacht erst wieder, wenn alle besprochenen Maßnahmen abgeschlossen sind.
In dieser Zeit wacht der Narkosearzt und sein Assistent über den zu Behandelten und sorgt dafür, das sämtliche lebenswichtigen Funktionen erhalten sind (s.a. Narkose).

Für einen gesunden Menschen bedeutet eine Narkose ein geringes Risiko für allgemeine Komplikationen.
Die endgültige Klärung findet immer in einem Vorgespräch, in welchem sämtliche Vorerkrankungen und Besonderheiten erfaßt und bewertet werden.

Zugegeben, die Narkose ist ein „Behandlungsluxus“ für die gewöhnliche Zahnbehandlung.

Demgegenüber steht die gesundheitliche Beeinträchtigung durch ein zerstörtes Gebiß, lebenslänglich. Unter diesem Blickwinkel ist für den einzelnen Betroffenen eine Narkose selbstverständlich gerechtfertigt. Erlaubt sie hochwertige Zahnbehandlung, den Erhalt vitaler Zähne sowie eine Verbesserung der Alltagssituation und des Selbstwertgefühls.

Da sich die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur auf die NOTWENDIGE Behandlung beschränkt (§ 2 SGB V Leistungen), ist eine Erstattung der Kosten bisher nur für Mitglieder der Privaten Krankversicherungen und einem eingeschränkten Personenkreis der GKV (link kap Kosten GKV Leistungen) möglich.

Dennoch ist eine Narkosebehandlung für die Mitglieder der GKV möglich, wobei die Zahnbehandlung selbstverständlich durch die GKV übernommen wird und lediglich die Kosten der Narkose zu übernehmen wären.
Diese bewegen sich im Bereich des gewöhnlichen Gebührenrahmens und sind als einmalige Investition in die Gesundheit immer vertretbar.

Die Anästhesie-Praxis arbeitet mit verschiedenen Zahnärzten, Oralchirurgen und Mund-Kiefer –Gesichts-Chirurgen in Gießen, LK-Wetterau, Hanau und Frankfurt zusammen, die mehrjährige Erfahrung in der Zahnbehandlung unter Allgemeinnarkose besitzen.

Bei Fragen und zur Kontaktvermittlung
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